Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Anmeldung
Die Anmeldung hat online über www.hkv‐sh.ch oder telefonisch bei der HKV Handelsschule KV Schaffhausen zu erfolgen. Die Teilnehmerzahl je Lehrgang und Kurs ist beschränkt, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Lehrgang oder Kurs kann mangels genügender Teilnehmerzahl abgesagt werden. Bei Lehrgängen wird mit der Anmeldebestätigung eine Einschreibegebühr von Fr. 100.‐ in Rechnung gestellt.
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist jeweils 5 Wochen vor Lehrgangs‐ und 2 Wochen vor Kursbeginn. Nachfolgende Anmeldungen werden individuell geprüft.
Abmeldung
Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Einschreibegebühr wird nicht zurückerstattet bzw. muss einbezahlt werden, falls dies bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist. Erfolgt ein Rücktritt nach Anmeldeschluss, wird nur die Hälfte der Lehrgangs‐ oder der Kurskosten zurückerstattet. Nach Beginn des Lehrganges oder Kurses besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Geldes. Eine teilweise Rückerstattung erfolgt nur ausnahmsweise und auf schriftliches Gesuch hin, sofern wichtige Gründe (wie Krankheit, Unfall, Berufswechsel) nachgewiesen werden können.
Bezahlung
Zusammen mit der Anmeldebestätigung wird die Rechnung für die Einschreibegebühr verschickt. Bei definitiver Durchführung (Entscheid ca. 5 Wochen vor Lehrgangs‐ und 2 Wochen vor Kursbeginn) werden die Semestergebühren in Rechnung gestellt. Die Einschreibegebühr ist Bestandteil der Semestergebühr. Ratenzahlungen müssen vor Rechnungsstellung vereinbart werden. Die Rechnungen sind innert 20 Tagen zu begleichen.
Ermässigung
Mitglieder des Kaufmännischen Verbandes erhalten auf Lehrgänge je Semester Fr. 60.‐ Ermässigung sowie auf Sprachkurse einen Rabatt von Fr. 30.-. Beim Besuch eines weiteren Lehrganges oder Kurses, unmittelbar nach der Beendigung des vorangegangenen, wird ein Rabatt von 5 Prozent auf die neu anfallende Semestergebühr gewährt.
Lehrgangs- oder Kursausschluss
Die Schulleitung behält sich vor, Teilnehmende aus einem Lehrgang oder Kurs begründet auszuschliessen. Gründe dafür können folgende sein: weniger als 80 Prozent des Unterrichts werden besucht, regelmässige Störungen, Belästigungen, Ehrverletzungen usw.
Lehrgangs‐ oder Kurszertifikat / Bestätigung
Wer die Lehrgangs‐ oder Kursrichtlinien erfüllt, erhält ein Zertifikat. Wer die Richtlinien nicht erfüllt, aber mehr als 80 Prozent im Unterricht anwesend war, erhält eine Bestätigung.
Versicherung
Der Abschluss einer Unfall‐ und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für Diebstähle und Verluste von Gegenständen kann die Schule nicht haftbar gemacht werden.
Programmänderungen
Programmänderungen oder Absagen von Kursen und Lehrgängen bleiben vorbehalten. Die Semester- und Einschreibegebühr werden voll zurückerstattet, falls ein Kurs/Lehrgang nicht durchgeführt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schaffhausen
Oktober 2020