Kauffrau/Kaufmann EFZ Art. 32 ab 2024
Mit der dreijährigen Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» für Erwachsene nach Art. 32 erwerben Sie diejenigen Qualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt zur Ausübung des Berufs vorausgesetzt werden. Sie ist das Sprungbrett für die Karriere. Kein anderes Berufsfeld bietet so vielfältige und attraktive Weiterbildungs- und Laufbahnmöglichkeiten. Diese Grundbildung schliesst mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ab.
Die Termine der Infoanlässe finden Sie unter Aktuelles
Die Nachholbildung richtet sich an Erwachsene, welche
- das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann erwerben möchten.
- eine Handelsschule abgeschlossen haben (vorzugsweise nach Edupool.ch) und ihre Kenntnisse erweitern und vertiefen wollen.
Die Zulassung zum Qualifikationsverfahren erfolgt nach Art. 32 der Verordnung über Berufsbildung (BBV) und setzt voraus, dass Teilnehmende bis zur Prüfung eine fünfjährige berufliche Erfahrung nachweisen können, davon mindestens drei Jahre im kaufmännischen Bereich.
Über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren entscheidet das Berufsbildungsamt Schaffhausen.
- Standardsprache Deutsch
- Fremdsprache Englisch
- In der Fremdsprache Englisch erwerben die Teilnehmenden vertiefte mündliche und schriftliche Kompetenzen (Level B1)
Wahlpflichtbereiche und Optionen
Teilnehmende der EFZ-Ausbildung nach Art. 32 werden sowohl vom Wahlpflichtbereich (1./2. Jahr) als auch von den Optionen (3. Jahr) dispensiert. Diese sind zudem nicht prüfungsrelevant.
Handlungskompetenzbereiche und Lektionentafel
Die Ausbildung erfolgt an der Berufsfachschule in den folgenden Handlungskompetenzbereichen:
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |
Berufsfachschule | |||
HKB A | 40 | 40 | 80 |
HKB B | 40 | 80 | 80 |
HKB C | 120 | 160 | 40 |
HKB D | 160 | 160 | 0 |
HKB E | 160 | 80 | 0 |
Überbetrieblicher Bereich | 0 | 0 | 20 |
Total | 520 | 520 | 220 |
Total Schultage pro Woche | 2 Tage | 2 Tage | 1 Tag |
Dispensationen von einzelnen Lernfeldern (z.B. wenn schon ein EFZ in einem anderen Beruf abgeschlossen wurde) erfolgen in Absprache mit der Abteilung Berufsbildung des Kantons Schaffhausen und der Leitung der kaufmännischen Grundbilfung der HKV SH.
Weitere Informationen (externe Links)
- Informationen der neuen kaufmännischen Grundbildung
- Berufsfeld und branchenspezifischen Informationen
- Bildungsverordnung für Kauffrau/Kaufmann EFZ ab 2023
- Bildungsplan für Kauffrau/Kaufmann EFZ ab 2023
- Qualifikationsprofil (Übersicht der Handlungskompetenzen) für Kauffrau/Kaufmann EFZ ab 2023
- Nationale Lehrpläne Berufsfachschule für Kauffrau/Kaufmann EFZ ab 2023
- Nationaler Lehrplan Allgemeinbildung für Kauffrau/Kaufmann EFZ ab 2023
- Allgemeiner Link zur SKKAB (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen)
Eidgenössischer Fähigkeitsausweis als Kauffrau/Kaufmann EFZ
Externer Link zu den Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung für Kauffrau/Kaufmann EFZ ab 2023
Es gilt zu beachten, dass bei der kaufmännischen Grundbildung für Erwachsene nach Art. 32 keine Erfahrungsnoten angerechnet werden!
- Das Schulgeld wird vom Kanton SH übernommen. Ausserkantonale Teilnehmende müssen die Kostengutsprache mit dem Wohnkanton absprechen.
- Die Kandidaten bezahlen dem Kanton eine Zulassungsgebühr von CHF 250.–.
- Für den Schulunterricht wird ein BYOD-Gerät (Convertible-Notebook) gemäss den Anforderungen BYOD der Schule vorausgesetzt (ca. CHF 700.– bis 1'500.–).
- Lehrmittelkosten müssen die Kandidaten selber bezahlen. Die ungefähren Kosten über die drei Schuljahre belaufen sich auf ca. CHF 1'300.– (ohne Freifächer, Sprachdiplome oder Sprachaufenthalte).
Michael Bührer
Administration:
Angela Fischer
052 630 79 45
angela.fischer@hkv-sh.ch
Nächster Lehrgang
Start: August 2024
Ende: Juli 2027
Dauer: 6 Semester
Lehrgangsleiter
Dr. Urs Hofer
urs.hofer@hkv-sh.ch
Für Fragen dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Ich freue mich auf Ihr E-Mail!
Administration
Angela Fischer
052 630 79 45 (direkt)
052 630 79 00 (Hauptnr.)
angela.fischer@hkv-sh.ch